Strafrecht
Unsere Rechtsanwältin Stephanie Risse als Fachanwältin für Strafrecht und unser Rechtsanwalt Nils Vollmer stehen Ihnen gerne in allen strafrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.
Als erfahrene Anwälte kümmern wir uns für Sie in sämtlichen Verfahrensstadien und in den folgenden Tätigkeitsgebieten umfassend um Ihre Verteidigung:
Tätigkeitsgebiete im Strafrecht
• Allgemeines Strafrecht • Arbeitgeberstrafrecht • Arzneimittelstrafrecht • Arztstrafrecht • Berufungsrecht • Betäubungsmittelstrafrecht • Insolvenzstrafrecht • Internetstrafrecht • Kapitalmarktstrafrecht • Korruptionsstrafrecht • Maßregelvollzugsrecht • Medizinstrafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Revisionsrecht • Steuerstrafrecht • Sozialstrafrecht • Sexualstrafrecht • Strafvollzug/Strafvollstreckung • Umweltstrafrecht • Verkehrsstrafrecht • Verstöße gegen das Tierschutzgesetz • Waffenstrafrecht • Wettbewerbsstrafrecht • Wirtschaftsstrafrecht
Ein Strafverfahren besteht dabei grundsätzlich aus verschiedenen Verfahrensabschnitten, die chronologisch durchlaufen werden. Die Verteidigungsstrategie ist dabei sowohl anhand des jeweiligen Verfahrensstadiums als auch anhand des konkreten Einzelfalls umfassend und gegebenenfalls jederzeit neu zu bewerten.

Ermittlungsverfahren
Optimalerweise beginnt die Verteidigung gegen einen strafrechtlichen Vorwurf bereits im Ermittlungsverfahren. Hier kann bereits früh der Grundstein für eine erfolgreiche Verteidigung gelegt werden, um eine Anklageerhebung zu vermeiden und eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen.
Je früher der Strafverteidiger mandatiert wird und Einfluss nehmen kann, desto größer sind die Chancen, das bestmögliche Ziel im Rahmen der Verteidigung zu erreichen.
Für den Mandanten entstehen häufig bereits bei der ersten Berührung mit einer strafrechtlichen Verfolgung diverse Fragen, die nicht selten zu einer großen Verunsicherung führen. Um Ihnen schon an dieser Stelle aufzuzeigen, wie wir Ihnen in diesem Zusammenhang behilflich sein können, möchten wir auf die häufigsten Fragen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens eingehen:
Ich habe eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung erhalten. Muss ich dieser Vorladung Folge leisten?
Sollte ich etwas zu dem mir gemachten Vorwurf sagen?
Wenn Sie eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung erhalten haben, ist es ratsam, umgehend einen Strafverteidiger aufzusuchen. Dieser wird Sie in der Folge kompetent zu dem weiteren Vorgehen beraten. Da der Vernehmungsbogen zu dem konkreten Tatvorwurf in der Regel nur wenig bis keine Angaben enthält, kann der Verteidiger für Sie diese Frage klären. Dabei ist es geboten, die Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft anzufordern und den Inhalt mit Ihnen zu erörtern. Bis dahin gilt: „Reden ist Silber – Schweigen ist Gold“. Nach dem Gesetz hat der Beschuldigte das Recht, nichts zur Sache auszusagen. Von diesem Recht sollte zunächst in jedem Fall Gebrauch gemacht werden, sodass Ihr Verteidiger sich einen umfassenden Überblick über die Angelegenheit verschaffen kann und die den größten Erfolg versprechende Verteidigungsstrategie entwickeln kann. Erst nach erfolgter Akteneinsicht sollte entschieden werden, ob zu den Vorwürfen Stellung genommen wird. Im Rahmen einer möglichen Einlassung kann sich dann – je nach Einschätzung Ihres Verteidigers - konkret und gezielt zu den Vorwürfen geäußert werden.
Droht mir eine Festnahme und Inhaftierung? Was sollte ich tun, wenn ich bereits vorläufig festgenommen wurde?
Ob Ihnen eine vorläufige Festnahme durch die Polizei droht und sie anschließend in Untersuchungshaft genommen werden, hängt grundsätzlich von der Schwere des Ihnen gemachten Vorwurfs sowie davon ab, ob deshalb gegen Sie ein Haftbefehl vorliegt. Bestehen dahingehend etwaige Anhaltspunkte oder wurden sie bereits vorläufig festgenommen, kann nur dringend geraten werden, sich sofort an einen Strafverteidiger zu wenden. Sie sollten keine Angaben zur Sache machen, ohne mit Ihrem Anwalt Rücksprache gehalten zu haben! Zögern Sie nicht, umgehend über unsere Notfallnummer 015120044410 einen unserer Strafverteidiger zu kontaktieren!
Droht eine Durchsuchung meiner Wohnung?
Hintergrund einer Durchsuchung Ihrer Wohnung dürfte in der Regel das Auffinden von möglichen Beweismitteln sein. Für eine Durchsuchung Ihrer Wohnung durch die Polizei ist grundsätzlich ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich. Ausnahmen davon bestehen insbesondere bei Gefahr im Verzug. Sollte eine Durchsuchung unmittelbar bevorstehen, z.B. befinden sich die Polizeibeamten bereits vor Ort, zögern Sie nicht uns über die Notfallnummer 015120044410 direkt zu kontaktieren, um Ihnen im konkreten Einzelfall unmittelbar beratend zur Seite zu stehen. Ansonsten sollten sie bei einer Durchsuchung keinen Widerstand leisten, bei der Beschlagnahme von Gegenständen jedoch ausdrücklich Widerspruch einlegen.
Auch bei den folgenden Fragen stehen Ihnen Rechtsanwältin Risse und Rechtsanwalt Vollmer jederzeit mit ihrer Expertise zur Seite:
Kann die Polizei mein Handy wegnehmen?
Ist mein Führerschein in Gefahr? Muss ich der Polizei meinen Führerschein freiwillig aushändigen?
Mein Handy wurde beschlagnahmt. Was kann ich tun?
Mein Führerschein wurde beschlagnahmt. Was kann ich tun?
Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen mir? Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Welche Möglichkeiten gibt es, die Angelegenheit bereits im Ermittlungsverfahren zu beenden? Wie stehen die Chancen dafür?
Wie viel kostet mich die anwaltliche Vertretung im Ermittlungsverfahren?
Zwischenverfahren
Hat die Staatsanwaltschaft bereits Anklage beim zuständigen Gericht erhoben, so hat das zuständige Gericht darüber zu entscheiden, ob es die Anklage zulässt und dadurch das Hauptverfahren eröffnet. Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig ist (§ 203 StPO). In der Praxis werden in diesem sogenannten „Zwischenverfahren“ im Rahmen der Prüfung der Sach- und Rechtslage durch einen Richter nur selten Einwände durch die Gerichte erhoben.
Ist Ihnen also eine Anklageschrift zugestellt worden, kann Ihnen nur der Rat erteilt werden, sich dringend an einen Strafverteidiger zu wenden. Dieser kann für Sie noch im Rahmen der Frist mögliche Einwände gegen die Zulassung der Anklage vortragen und so möglicherweise in diesem Verfahrensstadium noch die Nichteröffnung des Hauptverfahrens bewirken. Hauptverfahren
Wurde das Verfahren bis jetzt noch nicht eingestellt, sondern das Hauptverfahren eröffnet, kommt es grundsätzlich zur Hauptverhandlung. Etwas anderes gilt nur, wenn der Tatverdacht nicht mehr bestehen bleiben kann. Bei der Vorbereitung der Hauptverhandlung gilt es die richtige Verteidigungsstrategie für ein bestmögliches Ergebnis zu erarbeiten. Hier stehen wir Ihnen mit unserer Expertise im Strafrecht und Strafprozessrecht unter Ausschöpfung sämtlicher prozessrechtlicher Möglichkeiten umfassend zur Verfügung. Wir richten stets unser gesamtes Handeln darauf aus, dass Ihre Rechte im Verfahren beachtet werden und das bestmögliche Ergebnis erzielt wird.

Was bedeutet die Anklage genau?
Was Ihnen in der Anklageschrift konkret vorgeworfen wird und gegen welche Straftatbestände Sie aufgrund der Anschuldigungen verstoßen haben sollen, können Ihnen unsere erfahrenen Strafverteidiger ausführlich erläutern. In diesem Zusammenhang können sie Ihnen auch aufzeigen, welche weiteren Möglichkeiten und Schritte für eine möglichst effektive Strafverteidigung in Betracht kommen. Letztendlich hängt dies jedoch immer von dem Ihnen konkret gemachten Vorwurf und den Umständen des Einzelfalls ab.
Welche Strafe erwartet mich im schlimmsten Fall? Werde ich ins Gefängnis kommen?
Welche Strafe Sie zu erwarten haben, hängt immer von dem jeweiligen Sachverhalt und sämtlichen Umständen des Einzelfalls ab. Unsere Strafverteidiger können Ihnen dabei insbesondere auf Grundlage der Ihnen zur Verfügung stehenden Ermittlungsakte und Ihrer eigenen Schilderungen eine professionelle Einschätzung geben. Der in Betracht kommende Strafrahmen orientiert sich dabei zunächst am Gesetz. Dass es am Ende des Strafverfahrens jedoch zu einer Verurteilung anhand der in der Anklageschrift benannten Vorschriften kommt, ist nicht in Stein gemeißelt. Auch hier werden wir für Sie mit allen uns möglichen Mitteln und vollem Einsatz für das beste Ergebnis kämpfen.
Muss ich mit einer Vorstrafe rechnen? Welche Konsequenzen hat eine Vorstrafe?
Eine Vorstrafe droht ab einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen. Daraus schlussfolgernd ist man daher auch bei sämtlichen Verurteilungen zu Freiheitsstrafen mit und ohne Bewährung vorbestraft. Auch hier hängt eine Einschätzung grundlegend von dem konkreten Tatvorwurf ab. Eine Vorstrafe kann vielfältige und langfristige Auswirkungen auf das Leben einer Person haben, sowohl im strafrechtlichen als auch im sozialen, beruflichen und finanziellen Bereich. Unsere Profis werden Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten informieren und darüber aufklären, welche Konsequenzen eine erneute Straftat oder ein Verstoß gegen rechtliche Auflagen haben kann.
Auch bei den folgenden Fragen stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin Risse und Herr Rechtsanwalt Vollmer jederzeit mit Rat und Tat zur Seite:
Welche Vor- und Nachteile hat ein Geständnis? Sollte und kann ich auch auf andere Art und Weise kooperieren?
Wie sollte ich mich während einer Hauptverhandlung vor Gericht verhalten?
Kann eine Verurteilung Auswirkungen auf meinen Job haben?
Habe ich die Chance auf eine Bewährungsstrafe, wenn ich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werde? Welche Folgen hat eine Bewährung für mich?
Berufung und Revision
Sollten Sie bereits verurteilt worden sein, besteht die Möglichkeit innerhalb einer vom Gesetz vorgegebenen Frist ein Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Durch die Einlegung von Berufung oder Revision kann das Urteil der Vorinstanz angefochten werden.
Da eine Verteidigung im Rechtsmittelverfahren sowohl hinsichtlich der Unterscheidung zwischen der Berufung und der Revision als auch im Hinblick auf die richtige Strategie sehr komplex ist, sollten Sie in jedem Fall einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Aufgrund der kurz bemessenen Fristen ist dabei Eile geboten! Zögern Sie nicht, sich nach einer Verurteilung schnell mit unseren Rechtsanwälten in Verbindung zu setzen. Wesentliche Tätigkeiten in der Rechtsmittelinstanz:
In der Berufungsinstanz überprüfen wir das gesamte Urteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht, um gegebenenfalls neue Beweise vorzulegen oder Verfahrensfehler aufzuzeigen. In der Revisionsinstanz konzentrieren wir uns auf rechtliche Mängel, etwa fehlerhafte Urteilsbegründungen oder Verfahrensverstöße, um eine Aufhebung oder Abänderung des Urteils zu erreichen. Unsere Aufgabe ist es, Fehler im Prozess herauszustellen und die bestmögliche Verteidigung für den Mandanten sicherzustellen.
Stephanie Risse
Rechtsanwältin Fachanwältin für Strafrecht
Nils Vollmer
Rechtsanwalt
Zacharias & Partner Rechtsanwälte mbB
Heiersstraße 25, 33098 Paderborn