Insolvenzberatung & Insolvenzantrag für Privatpersonen
Ihre Schulden und/oder Ihre monatlichen Rückzahlungsverpflichtungen übersteigen das Ihnen zur Verfügung stehende Einkommen und/oder Ihr Vermögen? Dann sind wir im Rahmen der Unterstützung der Beantragung eines Insolvenzverfahrens in Paderborn der richtige Ansprechpartner.
Wir beraten Sie über den genauen Ablauf eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, die Folgen, die Notwendigkeit und gegebenenfalls die Sinnhaftigkeit des Verfahrens.
Wir unterstützen Sie sowohl bei der Durchführung des erforderlichen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, wie auch bei der Antragstellung. Unser Rechtsanwalt Stephan Hüllmann ist hier Ihr richtiger Ansprechpartner in Insolvenzfragen in Paderborn.
Folgende Informationen möchten wir bereits jetzt mitteilen:
Wie ist der Ablauf eines Insolvenzverfahrens?
Wie funktioniert ein Verbraucherinsolvenzverfahren?
Nach der Insolvenzordnung ist das Verbraucherinsolvenzverfahren in das folgende dreistufige Verfahren einzuteilen:
Stufe I: außergerichtlicher Einigungsversuch
Stufe II: gerichtlicher Einigungsversuch
Stufe III: Durchführung Insolvenzverfahren
Bei der Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches und der Beantragung des Insolvenzverfahrens sind wir Ihnen gerne behilflich, alle weiteren Schritte erfolgen sodann von Amts wegen bzw. durch den Insolvenzverwalter.
Ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist jedoch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung zwingend durchzuführen, die Erfolglosigkeit ist von einer geeigneten Stelle, einem Rechtsanwalt oder Notar oder weiteren Stellen (Diakonie), zu bescheinigen. Im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuchs soll Ihren Gläubigern die Möglichkeit einer Einigung angeboten werden.
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren und wie endet es?
In der Regel dauert ein Insolvenzverfahren für Privatpersonen etwa drei Jahre plus Vorbereitungszeit und endet mit Erteilung der Restschuldbefreiung. Hiermit sind sämtliche in das Insolvenzverfahren eingebrachte Forderungen gegen Sie erledigt, ausgenommen besondere Forderungen, wie etwa solche aus deliktischer Haftung. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Was passiert nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
Für die Dauer von drei Jahren sind ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ihre pfändbaren Einkünfte an einen vom Gericht bestellten Treuhänder abzutreten.
Welche Unterlagen werden für die Insolvenzbeantragung benötigt?
Wir benötigen für die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens eine vollständige Liste Ihrer Gläubiger, also sämtlicher Personen, die von Ihnen Geld zu bekommen meinen, sowie deren Anschrift, deren Aktenzeichen und gegebenenfalls selbige Daten von deren Vertretern, wie z.B. Rechtsanwälte und Inkassounternehmen. Die Einzelheiten besprechen wir mit Ihnen jedoch in einem gemeinsamen Gespräch.
Was kostet mich die Insolvenzbeantragung?
Die wesentliche Tätigkeit beläuft sich auf die Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches, sowie die korrekte Vorformulierung des Insolvenzantrages. Unsere Kosten richten sich grundsätzlich nach dem RVG. Maßgeblich für die Höhe der hier entstehenden Gebühren -welche wir im Vorfeld transparent mitteilen- ist die Anzahl Ihrer Gläubiger. Insoweit besprechen wir mit Ihnen vor Beginn unserer Tätigkeiten die anfallenden Gebühren.
Stephan Hüllmann
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Notar
Zacharias & Partner Rechtsanwälte mbB
Heiersstraße 25, 33098 Paderborn