Das Inkasso oder der Forderungseinzug ist Teil des Forderungsmanagements. Wir vertreten seit Jahrzehnten Unternehmen, Handwerker und andere Selbstständige im Zusammenhang mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung von unbezahlten Rechnungen im Rahmen einer dauernden Geschäftsbeziehung.
Sobald sich der Schuldner im Verzug befindet, also auf eine Mahnung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet hat, schreiben wir diesen außergerichtlich an und fordern zur Zahlung auf. Hierbei setzen wir uns, in Abstimmung mit Ihnen, auch mit etwaigen Einwendungen und Einreden des Schuldners auseinander. In enger Rücksprache mit Ihnen erarbeiten wir für Sie gemeinsam mit dem Schuldner gegebenenfalls erforderliche Ratenzahlungsvereinbarungen, welche insolvenzfest sind. Sofern eine außergerichtliche Regelung scheitert oder der Schuldner schlicht nicht reagiert, führen wir für Sie alsbald eine Titulierung der Forderung zur Vorbereitung von Zwangsvollstreckungshandlungen herbei.
Hinsichtlich der außergerichtlich anfallenden Gebühren, welche der Schuldner grundsätzlich unter Verzugsgesichtspunkten zu zahlen verpflichtet ist, stimmen wir uns mit Ihnen im Vorfeld über entstehende Kosten nach Aufwand im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung ab. Hierdurch laufen Sie nicht Gefahr „gutes Geld schlechtem hinterherwerfen zu müssen.“ Sprechen Sie uns auch bitte insofern an.
Unsere Gebühren für die gerichtliche Geltendmachung richten sich sodann nach dem RVG. Gerne führen wir für Sie vorab über allgemein zugängliche Schuldnerdateien einen Bonitätscheck des Schuldners durch, um hier das unnötige Entstehen von weiteren Kosten zu Ihren Lasten zu verhindern.
Sofern wir Ihnen bei Forderungseinzug behilflich sein können, kontaktieren Sie gerne unseren Rechtsanwalt Stephan Hüllmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.