Erbrecht
Unsere Rechtsanwältinnen Stephanie Risse, Ellen Freundlich und Ann-Christin Bogdahn sowie unsere Notare stehen Ihnen gerne in allen erbrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.
Frau Risse und Frau Bogdahn sind dabei erste Ansprechpartnerinnen im praktischen Erbrecht in Form von Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassabwicklungen und der Beratung von letztwilligen Verfügungen und Testamenten unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte.
Frau Freundlich kümmert sich als Fachanwältin für Erbrecht umfassend um sämtliche im Zusammenhang mit einem streitigen oder auch unstreitigen Erbfall stehenden rechtlichen Fragen sowie um die Wahrung Ihrer Rechte.
Als erfahrene Anwälte stehen wir Ihnen gerichtlich und außergerichtlich zur Verfügung. Unsere Notare planen, entwerfen und fertigen wir für Sie die erforderlichen Urkunden.
Sie möchten selbst Vorkehrungen treffen und Ihren Nachlass nach Ihrem Willen sicher und für Ihre Erben möglichst konfliktfrei gestalten?
Ihr letzter Wille soll Ihrem Willen entsprechen, zudem aber auch wirksam, praktikabel und streitvermeidend sein. Sie und Ihre Erben sollen durch das Testament Sicherheit und Klarheit haben. Zudem sollte bereits auch für die Zeit, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, Vorkehrungen getroffen werden.
Sie sind Erbe geworden und müssen sich um alles kümmern?
Als Erbe gilt es den Nachlass zu ermitteln, zu sicher und abzuwickeln. Hier sind in der Regel umfangreiche Recherchen, Kommunikation und Verhandlungen mit Behörden, Banken, Vertragspartner, Angehörigen usw. erforderlich. Oder vielleicht wollen Sie nicht Erbe sein, hier gilt es sofort zu reagieren.
Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft und müssen den Nachlass auseinandersetzen? Es gibt gar Streit?
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn es mehr als einen Erben gibt. Hier sind Konflikte leider nicht die Ausnahme. Hintergrund ist, dass die Erben sich über die Auseinandersetzung des Nachlasses einigen müssen. Dies ist vor allem bei der Aufteilung von Immobilien, Hausrat, Schmuck und Fahrzeugen sowie auch bei der Nutzung bis zur Aufteilung oft schwierig und streitig. Insbesondere auch die Berücksichtigung von geleisteter Pflege sollte nicht übersehen werden.
Gegen Sie als Erben werden Ansprüche geltend gemacht?
Als Erbe sind Sie Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Insoweit haften Sie grundsätzlich für sämtliche Forderungen. Hier gilt es zunächst die Forderungen an sich und dann auch etwaige Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten zu prüfen. Besonderes konfliktträchtig wird es meist auch, wenn Pflichtteilsansprüche, Pflichtteilsersatzansprüche oder andere vermögensrechtlichen Ausgleichungsansprüche geltend gemacht werden. Aus diesem Grund ist es bereits bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen essentiell, die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen und für sich zu nutzen. Dabei sollten vor allem bei größerem Vermögen die Regelungen des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts mit berücksichtigt werden.
Sie sind enterbt worden und wollen gegen das Testament vorgehen oder Ihren Pflichtteil geltend machen?
Enterbt zu werden, das heißt nicht wie vom Gesetz vorgesehen Erbe zu werden, ist meist nicht nur emotional belastend, sondern auch rechtlich und tatsächlich kompliziert. Hier gilt es zunächst zu prüfen, ob das Testament angefochten werden könnte. Sodann ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe Pflichtteilsansprüche, Pflichtteilsergänzungsansprüche oder andere vermögensrechtliche Ausgleichungsansprüche bestehen. Gerne setzen wir diese Ansprüche anschließend für Sie durch.
Stephanie Risse
Rechtsanwältin Zertifizierte Nachlasspflegerin (BDN e.V.) Zertifizierte Testaments-vollstreckerin (AGT e.V.) Fachanwältin für Strafrecht
Ellen Freundlich
Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht
Ann-Christin Bogdahn
Rechtsanwältin Geprüfte Nachlasspflegerin (BDN e.V.) Zertifizierte Testaments-vollstreckerin (AGT e.V.)
Zacharias & Partner Rechtsanwälte mbB
Heiersstraße 25, 33098 Paderborn