Unsere Rechtsanwältinnen Stephanie Risse, Ellen Freundlich und Ann-Christin Bogdahn sowie unsere Notare stehen Ihnen gerne in allen erbrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.
Frau Risse und Frau Bogdahn sind dabei erste Ansprechpartnerinnen im praktischen Erbrecht in Form von Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassabwicklungen und der Beratung von letztwilligen Verfügungen und Testamenten unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte.
Frau Freundlich kümmert sich als Fachanwältin für Erbrecht umfassend um sämtliche im Zusammenhang mit einem streitigen oder auch unstreitigen Erbfall stehenden rechtlichen Fragen sowie um die Wahrung Ihrer Rechte.
Als erfahrene Anwälte stehen wir Ihnen gerichtlich und außergerichtlich zur Verfügung. Unsere Notare planen, entwerfen und fertigen wir für Sie die erforderlichen Urkunden.