Baurecht & Architektenrecht
Das private Baurecht und das Recht der Architekten und Ingenieure gehört zu den komplexesten Rechtsgebieten. Die wirtschaftliche Bedeutung eines Bauprozesses ist für Auftraggeber und Auftragnehmer oft enorm.
Streit zwischen den Baubeteiligten entsteht, wenn die Leistungen nicht wie vereinbart ausgeführt werden oder der Bau teurer wird als geplant und Zahlungen nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen. Streit zwischen den Baubeteiligten kann vermieden werden, wenn bereits mit Planung eines Bauvorhabens oder in der Vergabephase der Bauprozess durch einen Rechtsanwalt begleitet wird. Wir beraten sowohl private als auch öffentliche Bauherren und Auftraggeber als auch mittelständische Auftragnehmer der Baubranche und Handwerksbetriebe. Architekten unterstützen wir bei der Durchsetzung offener Honorare nach der HOAI und der Abwehr von Ansprüchen aus fehlerhafter Planung und Bauleitung.
Unser Rechtsanwalt Fabian Pantke berät sowohl Besteller als auch Unternehmer bei folgenden Fragestellungen:
Sie möchten einen Bauvertrag , Verbraucherbauvertrag oder Bauträgervertrag rechtlich prüfen?
Sie haben Mängel am Bau?
Der Bauunternehmer fordert Sie zu einer Abnahme auf?
Der Bauherr zahlt die Rechnung der Bauleistung nicht?
Es zeigen sich Mängel am Bau während der Gewährleistungszeit?
Sie wollen eine Begutachtung durch einen Sachverständigen vornehmen?
Sie haben eine Klage auf Zahlung von Werkvergütung erhalten oder wollen ausstehenden Werklohn einklagen?
Diese Themen behandeln wir in der baurechtlichen Beratung regelmäßig:
Bauvertrag
Der Bauunternehmer möchte einen schriftlichen Bauvertrag oder Verbraucherbauvertrag schließen und Sie wollen wissen, ob der Vertrag für Sie als Auftraggeber nachteilig sein kann.
Der Bauvertrag soll nach BGB oder nach den VOB/B behandelt werden und Sie wollen wissen, welche Regeln gelten oder welche Bestimmungen günstiger sind.
Sie haben ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag gestellt oder bekommen und wissen nicht, ob schon ein Werkvertrag oder Bauvertrag zustande gekommen ist.
Mängel
Am Bauvorhaben zeigen sich Mängel. Sie wollen wissen, wie Sie rechtlich sicher vorgehen. Oft empfiehlt es sich schon während der Bauausführung mit einem Rechtsanwalt und einem Sachverständigen die Frage von Mängeln am Bau zu beurteilen. Nur so kann rechtzeitig auf eine mangelfreie Erfüllung oder eine Nacherfüllung zu einer mangelfreien Bauleistung hingewirkt werden. Auch ist die Frage von Mängeln bei der Beurteilung entscheidend, ob ein Anspruch auf Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung besteht. Unter Umständen können Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden entstehen.
Mängel am Bau stellen oft die entscheidende Frage in Bauprozessen vor den Gerichten und in einem selbständigen Beweisverfahren dar.
Abnahme
Die Abnahme ist oft der Dreh- und Angelpunkt eines Bauvorhabens.
Mit der Abnahme erklärt der Besteller, dass er das Werk des Bauunternehmers als vollständig fertiggestellt und mangelfrei entgegennimmt oder dass er sich Mängelrechte wegen Mängeln am Bau vorbehält. Ohne den Vorbehalt von Mängeln bei der Abnahme droht die Gefahr, dass Mängel am Bau oder Gewährleistungsrecht nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden können.
Für den Unternehmer ist die Abnahme von entscheidender Bedeutung, weil mit der Abnahme seine Vergütung zur Zahlung fällig wird. Außerdem geht mit der Abnahme die Leistungsgefahr auf den Besteller über. Wir beraten über die beste Vorgehensweise, wenn der Besteller die Abnahme grundlos verweigert.
Schlussrechnung
Bei der Frage, ob die Schlussrechnung zu zahlen ist, entsteht regelmäßig Streit darüber, ob der Bauunternehmer sämtliche Positionen auch in Rechnung stellen darf. Hier kommt es entscheidend auf die Frage an, ob zwischen den Beteiligten ein Einheitspreis oder ein Festpreis oder ein Pauschalpreis vereinbart war.
Es stellt sich auch die Frage, ob der Bauunternehmer Zusatzleistungen oder Nachträge abrechnen kann oder bezahlt verlangen kann.
Schließlich kommt es auf die Beurteilung an, ob der Besteller die Zahlung der Schlussrechnung oder Teilen davon wegen Mängeln verweigern oder zurückhalten darf.
Bauprozess und selbständiges Beweisverfahren
Der Bauprozess vor den Landgerichten und in der Berufungsinstanz vor den Oberlandesgerichten ist in der Regel ein länger andauerndes Verfahren. Die Prozesse sind meist davon gekennzeichnet, dass eine Reihe von Personen am Prozess beteiligt sind. In der Regel kommt es auch zur Einholung von Sachverständigengutachten durch das Gericht bei der Beurteilung und Feststellung von Mängeln.
Mit einem selbständigen Beweisverfahren kann erreicht werden, dass die Frage von Mängeln am Bau zügig und zeitnah durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen überprüft und festgestellt werden.
Zacharias & Partner Rechtsanwälte mbB
Heiersstraße 25, 33098 Paderborn