Bei der Frage, ob die Schlussrechnung zu zahlen ist, entsteht regelmäßig Streit darüber, ob der Bauunternehmer sämtliche Positionen auch in Rechnung stellen darf. Hier kommt es entscheidend auf die Frage an, ob zwischen den Beteiligten ein Einheitspreis oder ein Festpreis oder ein Pauschalpreis vereinbart war.
Es stellt sich auch die Frage, ob der Bauunternehmer Zusatzleistungen oder Nachträge abrechnen kann oder bezahlt verlangen kann.
Schließlich kommt es auf die Beurteilung an, ob der Besteller die Zahlung der Schlussrechnung oder Teilen davon wegen Mängeln verweigern oder zurückhalten darf.