Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer haben Sie Pflichten gegenüber Ihrem Arbeitgeber, allerdings primär auch Rechte.
Gerne berät Sie unser Rechtsanwalt Stephan Hüllmann über Ihre Rechte und erarbeitet mit Ihnen lösungsorientierte Vorgehensweisen. Er unterstützt Sie in der gegebenenfalls erforderlichen Geltendmachung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Kontext.
Insbesondere in folgenden Situationen ist Herr Hüllmann der richtige Ansprechpartner:
Abschluss oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
Fragen zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses
Kündigung oder Abmahnung durch den Arbeitgeber
Abfindung nach Kündigung
Abschluss eines Aufhebungsvertrages
Anforderung oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses (Zwischen- oder Endzeugnis)
Nachfolgende erste Informationen über die sich wiederholenden Themenkomplexe möchten wir wie folgt geben:
Stephan Hüllmann
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Notar
Kündigung
Sie haben eine arbeitgeberseitige Kündigung erhalten, gegen welche Sie vorgehen möchten? Hier ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Ihre aus einer Kündigung resultierenden Ansprüche sind binnen einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung gerichtlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Kündigung als rechtswirksam angesehen, etwaige Abfindungsansprüche können dann nicht mehr geltend gemacht werden. Selbstverständlich beraten wir Sie ebenfalls, sofern Sie kündigen möchten, bzw. Ihre Kündigung nicht akzeptiert wird.
Arbeitszeugnis
Bei der Formulierung eines Arbeitszeugnisses ist genau hinzuschauen, mit welchen Formulierungen Ihre Tätigkeit, Ihr Verhalten und Ihre Leistung beurteilt wird. Ein gegebenenfalls auf den ersten Blick gutes Arbeitszeugnis stellt für den kundigen Leser und zukünftigen Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis dar und verhindert gegebenenfalls eine Wiedereinstellung. Auch Besonderheiten wie Gruß- und Abschiedsformel sind hierbei zu berücksichtigen.
Aufhebungsvertrag
Sofern Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses geeinigt haben, kann eine gegebenenfalls von beiden Seiten unbedacht gewählte Formulierung zu nicht mehr reparablen finanziellen Schäden bei Ihnen führen. Im schlimmsten Fall riskieren Sie sogar eine „Sperre des Leistungsbezuges“. Wir unterstützen und beraten Sie gerne, von Beginn an eine harmonische und rechtssichere Lösung zu schaffen.
Entlohnung
Auch zum Thema Entlohnung beraten wir Sie gerne und setzen Ihre Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der jeweiligen Vergütung – insbesondere auch bei der Abgeltung von Überstunden und der Auszahlung von Urlaubsresttagen - durch.
Sofern Sie mit einer dieser oder anderen das Arbeitsverhältnis betreffenden Fragen konfrontiert sind, steht Ihnen Herr Hüllmann mit seiner juristischen Expertise auch kurzfristig zur Seite.
Zacharias & Partner Rechtsanwälte mbB
Heiersstraße 25, 33098 Paderborn