Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Sie sind Unternehmer und beschäftigen einen oder beliebig viele Arbeitnehmer. Wir beraten Sie gerne zu Fragen der rechtlichen Ausgestaltung im Verhältnis zu Ihren Arbeitnehmern und legen dabei insbesondere einen großen Wert auf eine möglichst pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Gerne können Sie unseren Rechtsanwalt Stephan Hüllmann im Bereich des Arbeitsrechtes kontaktieren, insbesondere wenn Sie mit nachfolgenden Situationen konfrontiert sind:
Erstellung Arbeitsvertrag
Sie konnten für Ihr Unternehmen einen neuen Arbeitnehmer gewinnen. Nach Ausverhandlung der Eckdaten, wie etwa Arbeitszeit und Entlohnung, wünschen Sie nunmehr einen rechtssicheren Arbeitsvertrag erstellt zu bekommen, welcher insbesondere auch Neuerungen, wie etwa Regelungen zur Home-Office-Tätigkeit (Stichwort Datenschutz), enthält.
Verhalten bei Fehlverhalten von Arbeitnehmern - Abmahnung
Ein Arbeitnehmer legt ein einmaliges oder wiederholtes Fehlverhalten an den Tag. Sie möchten den Arbeitnehmer nicht direkt kündigen, sondern zunächst auf das Fehlverhalten hinweisen, um eine Besserung zu erreichen. Wir beraten Sie gerne und erstellen entsprechende Abmahnungen zur Vermeidung zukünftiger Wiederholungen des Fehlverhaltens.
Verhalten bei Fehlverhalten von Arbeitnehmern - Kündigung
Sie möchten oder müssen sich von einem Arbeitnehmer aus Gründen des Fehlverhaltens oder aus betrieblichen Gründen trennen. Wir prüfen im Vorfeld des Ausspruchs der Kündigung die Möglichkeit einer solchen und sind Ihnen sowohl bei der Formulierung, als auch bei der richtigen Zustellung der Kündigung, behilflich. Hierbei nehmen wir zunächst die Prüfung vor, ob Ihr Unternehmen den Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes unterliegt.
Betriebsrat und Arbeitnehmervertretung
Ein Betriebsrat kann sinnig und leistungsfördernd sein. Wir beraten Sie gerne, im Vorfeld der Gründung eines Betriebsrates, sowie in Fragen im Zusammenhang und für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Hierbei nehmen wir insbesondere auch Bezug auf etwaige Tarifbindungen und erarbeiten mit Ihnen rechtswirksame Lösungen.
In obigen Angelegenheiten sind wir gerne, auch präventiv d.h. vor Ergreifen etwaiger Maßnahmen, für Sie tätig und stimmen diese mit Ihnen ab, insbesondere um eine Angreifbarkeit der Maßnahmen (z.B. Kündigung) bereits im Vorfeld möglichst gering zu halten. Darüber hinaus klären wir Sie über die Chancen und Risiken der jeweiligen Maßnahme auf.
Sofern Sie von Arbeitnehmerseite in Anspruch genommen werden sollten, etwa aufgrund des Ergreifens einzelner Maßnahmen, vertreten wir ebenso gerne Ihre Interessen sowohl im außergerichtlichen, als auch im gerichtlichen Rahmen.
Stephan Hüllmann
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Notar
Zacharias & Partner Rechtsanwälte mbB
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