In obigen Angelegenheiten sind wir gerne, auch präventiv d.h. vor Ergreifen etwaiger Maßnahmen, für Sie tätig und stimmen diese mit Ihnen ab, insbesondere um eine Angreifbarkeit der Maßnahmen (z.B. Kündigung) bereits im Vorfeld möglichst gering zu halten. Darüber hinaus klären wir Sie über die Chancen und Risiken der jeweiligen Maßnahme auf.
Sofern Sie von Arbeitnehmerseite in Anspruch genommen werden sollten, etwa aufgrund des Ergreifens einzelner Maßnahmen, vertreten wir ebenso gerne Ihre Interessen sowohl im außergerichtlichen, als auch im gerichtlichen Rahmen.