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Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Sie sind Unternehmer und beschäftigen einen oder beliebig viele Arbeitnehmer. Wir beraten Sie gerne zu Fragen der rechtlichen Ausgestaltung im Verhältnis zu Ihren Arbeitnehmern und legen dabei insbesondere einen großen Wert auf eine möglichst pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Gerne können Sie unseren Rechtsanwalt Stephan Hüllmann im Bereich des Arbeitsrechtes kontaktieren, insbesondere wenn Sie mit nachfolgenden Situationen konfrontiert sind:
Erstellung Arbeitsvertrag
Verhalten bei Fehlverhalten von Arbeitnehmern - Abmahnung
Verhalten bei Fehlverhalten von Arbeitnehmern - Kündigung
Betriebsrat und Arbeitnehmervertretung
In obigen Angelegenheiten sind wir gerne, auch präventiv d.h. vor Ergreifen etwaiger Maßnahmen, für Sie tätig und stimmen diese mit Ihnen ab, insbesondere um eine Angreifbarkeit der Maßnahmen (z.B. Kündigung) bereits im Vorfeld möglichst gering zu halten. Darüber hinaus klären wir Sie über die Chancen und Risiken der jeweiligen Maßnahme auf.
Sofern Sie von Arbeitnehmerseite in Anspruch genommen werden sollten, etwa aufgrund des Ergreifens einzelner Maßnahmen, vertreten wir ebenso gerne Ihre Interessen sowohl im außergerichtlichen, als auch im gerichtlichen Rahmen.
Stephan Hüllmann
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Notar
Zacharias & Partner Rechtsanwälte mbB
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